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- Zunächst wurde geprüft, ob bei den Versicherten mit einer entsprechenden
Entlassungsdiagnose von niedergelassenen Ärzten solche Arzneimittel ver-
ordnet worden waren, die zur ambulanten Behandlung der entsprechenden
Erkrankungen verwendet werden:
-- bei Herz- und Kreislauferkrankungen: blutdrucksenkende Arzneimittel und
Arzneimittel zur Behandlungen von Erkrankungen des Herzens und des
Kreislaufs,
-- bei Depressionen: Antidepressiva,
-- bei Psychosen: Neuroleptika und sonstige Arzneimittel zur Behandlung von
Psychosen,
-- bei Krebserkrankungen: Zytostatika, Immunsuppressiva, Antihormone.
- Bei Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs wurde in einem weite-
ren Schritt Neuerkrankungen (inzidente Erkrankungen) bestimmt, indem
geprüft wurde, ob nach einem Zeitraum von mindestens 180 Tagen zu Be-
ginn des Versicherungsverhältnisses kein Arzneimittel zur Behandlung von
Bluthochdruck oder von Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs
verordnet worden war. Wenn bei solchen Versicherten dann nach stationä-
rer Krankenhausbehandlung eine entsprechende Diagnose gestellt wurde
(Herzinfarkt, Herzschwäche, koronare Herzkrankheit, Schlaganfall) wurde
angenommen, dass es sich um eine Neuerkrankung (inzidente Erkran-
kung) handele. Ein Vergleich der Neuerkrankungshäufigkeiten für Herzin-
farkt bei Männern und Frauen mit den entsprechenden Neuerkrankungs-
häufigkeiten des Herzinfarkt-Registers Augsburg
7
zeigte eine gute Über-
einstimmung. Für die anderen Erkrankungen des Herzens und des Kreis-
laufs existieren keine Daten über Neuerkrankungshäufigkeiten in Deutsch-
land.
7
Löwel H. Koronare Herzkrankheit und akuter Myokardinfarkt. Gesundheitsberichterstattung
des Bundes. Heft 33. Robert Koch Institut, Berlin, 2006.
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